Antrag auf Änderung des B-Planverfahrens Schulweg in Ashausen.

Hiermit beantragen wir: Die Gemeinde wird aufgefordert, das z.Z. nach §13a BauGB ohne Umweltprüfung laufende Verfahren für den Bebauungsplan ‚Schulweg‘ in Ashausen umzuwandeln in ein normales Verfahren einschließlich der erforderlichen Umweltprüfung.

Begründung:
Durch die Regelungen des § 13a BauGB zum beschleunigten Verfahren für Maßnahmen der Innenentwicklung findet keine Umweltprüfung statt und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes wird ausgehebelt, da die zu erwartenden Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt bzw. zulässig gelten. Die Anwendung des § 13a führt zu einer krassen Ungleichbehandlung von Eingriffen in Natur und Landschaft: es ist in keiner Weise sachlich nachvollziehbar, wieso bauliche Maßnahmen wie Flächenversiegelungen auf Flächen im Außenbereich einen zwingenden Ausgleich erfordern, diese neue Wohnsiedlung am Schulweg aber keinen Ausgleich von erheblichen Baumfällungen und Versiegelungsmaßnahmen nach sich zieht.
Es sind erhebliche Eingriffen in den Gehölzbestand vorgesehen, für die, bedingt durch das §13a-Verfahren, keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind. Wenn man den Planentwurf vergleicht mit der Baumbewertung wird deutlich, dass nicht nur die gesamte Gehölzkulisse auf der Westseite sondern auch große Teile des „herausragenden“, „sehr wertvollen“ und „wertvollen“ Gehölzbestandes mitten im Plangebiet sowie am Schulweg gefällt werden sollen. Für rd. 50 Einzelbäume der Baumbewertung aus diesen Bewertungskategorien gibt es kein festgesetztes Erhaltungsgebot und keinen Ausgleich weder im Plangebiet als Pflanzgebot noch außerhalb als externe Ausgleichsmaßnahme.

Artikel kommentieren