- Für selbstbestimmte Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Stelle
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratsmitglieder,
lebendige, attraktive Kommunen brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade unsere
Straßen und Plätze sind unser Aushängeschild, sie prägen das Ortsbild und beeinflussen
Stadtökologie und Lebensqualität. Daher ist es unsere zentrale Aufgabe, die Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen mit den Mobilitäts- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren. Um diesem Anspruch bestmöglich gerecht werden zu können, müssen wir als Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung Stelles selbst das Recht haben, darüber zu entscheiden, auf welchen Straßen und Plätzen wir es bei Abwägung der unterschiedlichsten Ansprüche an den öffentlichen Raum für erforderlich halten, die Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h zu begrenzen. Bisher verwehrt uns der Bund mit seiner Straßenverkehrsordnung diese Entscheidungsbefugnis.“
Wir stellen daher den Antrag auf folgenden Ratsbeschluss:
Die Gemeinde schließt sich dem Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ an.
Begründung:
Bereits 336 Städte und Gemeinden (Stand 6.12.22), darunter auch Lüneburg und die Samtgemeinde Salzhausen im Landkreis Harburg, mit sehr unterschiedlichen politischen Mehrheiten engagieren sich bundesweit im Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ für mehr Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Anordnung von Tempolimits, auch der Deutsche Städtetag unterstützt diese Initiative.
Bereits am 17.01.2020 hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der damaligen Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in seiner Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ einen eindeutigen Auftrag an die Bundesregierung formuliert: den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen. Das für die Änderung der Straßenverkehrsordnung zuständige Bundesverkehrsministerium hat diesen eindeutigen Auftrag des Deutschen Bundestages bis heute nicht umgesetzt.
1957 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Innerortshöchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingeführt. Laut Umweltbundesamt zeigen die Erfahrungen mit diesem Tempolimit, dass Tempo 50 für einen bedeutenden Teil des Straßennetzes nicht mehr ortsverträglich ist. Die Einführung von 30 km/h als neue Regelgeschwindigkeit sei daher geboten.
Daher gilt es, gemeinsam mit möglichst vielen anderen Städten und Gemeinden in einem gemeinsamen Bündnis bundesweit den Druck auf den Bundesverkehrsminister zu erhöhen, uns in den Kommunen endlich die so dringend nötigen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.
i.A. Lothar Steffen