Anwendung des § 13 b Baugesetzbuch in Stelle

An den Herrn Bürgermeister

Robert Isernhagen

21435 Stelle

 

Antrag der Fraktion „Bündnis 90 Die Grünen“ im Steller Gemeinderat

Anwendung des § 13 b Baugesetzbuch in Stelle

Stelle, den 21.10.2017

Der Rat der Gemeinde Stelle möge beschließen:

Die Möglichkeit des neuen § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) soll in Stelle allenfalls für Bauvorhaben der Innenverdichtung genutzt werden. Der Rat spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass gemäß § 13 b BauGB auf Betreiben von Investoren Ackerflächen an den Ortsrändern ohne Umweltprüfung zu Bauland werden.

Im Gegenteil behält sich der Rat vor, über die zukünftige Entwicklung des Ortes zu beraten und Bauland im Außenbereich extrem restriktiv und wenn überhaupt, dann nach einer Umweltprüfung auszuweisen. Dies nicht zuletzt, weil der Rat es als sein ausdrückliches Ziel ansieht, die bäuerliche Landwirtschaft in Stelle zu erhalten und zu fördern.

 

Begründung:

Der neue § 13 b Baugesetzbuch eröffnet für Gemeinden die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, bei dringendem Bedarf zügig Bauland bereit zu stellen. Die Gemeinde Stelle, im Hamburger Einzugsbereich gelegen, könnte wohl hunderte Bauplätze verkaufen. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, behutsam vorzugehen und selbst zu planen, wo gebaut werden soll und wo wichtige landwirtschaftliche Flächen erhalten bleiben sollen. Die neue Vorschrift erweckt den Anschein, es gebe ein Recht von Investoren auf Erteilung der neuen, beschleunigten Ausweisungen von Bauland. Dies trifft nicht zu. Da aber, wie beobachtet, Investoren die Verwaltung unter Druck zu setzen suchen, soll zum  Schutz der Mitarbeiter eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderates für Klarheit sorgen.

Hintergrundinformationen zum Gesetzgebungsverfahren: http://www.sueddeutsche.de/politik/baugesetz-vom-acker-zum-neubau-im-schnellverfahren-1.3275281

 

Für die Fraktion: Helga Schenk