Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/die Grünen und SPD fand im Steller Gemeinderat eine deutliche Mehrheit. Danach soll der neue, auf zwei Jahre befristete § 13b Baugesetzbuch in Stelle nicht angewendet werden. Es soll weiterhin beim zweistufigen Verfahren zu Erlass und Änderung von Bebauungsplänen bleiben.
Der Antragstext: „Die Gemeinde Stelle spricht sich dafür aus, dass § 13b Baugesetzbuch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren nicht angewandt wird. Auch in Außengebieten sollen selbstverständlich mindestens alle regulären Verfahrensschritte der Öffentlichkeitsbeteiligung wie auch alle regelhaft vorgesehenen Umweltprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.“
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