Wer plant eigentlich die Ortsentwicklung: die Verwaltung, der Gemeinderat – oder die Investoren? Das fragen sich die Steller Grünen und fordern auch andere Gemeinden zur Vorsicht auf.
Grund ist ein neues Gesetz, § 13 b Baugesetzbuch, das Ausnahmen vom normalen Bebauungsplanverfahren zulässt. Unter Verzicht auf die Umweltprüfung kann danach auch im Außenbereich gebaut werden.
Der Steller Gemeinderat war sehr erstaunt, von der Verwaltung eine Vorlage zu erhalten, die sich auf diese neue Vorschrift berief. Ein Areal wurde zur Bebauung anempfohlen, das im Außenbereich liegt, Ackerland ist und nie zur Bebauung vorgesehen war (Hohes Feld Süd – die Presse hat berichtet).
Der gesamte Vorgang las sich so, als sei er der Feder des zuständigen Bauamtes entsprungen – und das, obwohl dieses gerade in einem Workshop mit den Ratsmitgliedern über die zukünftige Entwicklung der Gemeinde beraten hatte und die Fläche gar nicht zur Diskussion stand. Als besonderen Vorteil wurde in der Vorlage genannt, dass bei dem neuen Recht die Umweltprüfung entfällt. Vorteil für wen? fragen die Steller Grünen. Ist doch die Umweltprüfung die einzige Möglichkeit, Maßnahmen zum Schutz der Natur und des Menschen durchzusetzen.
Die Steller Grünen fragen weiter:
- Warum hat die Gemeindeverwaltung diesen Antrag geschrieben?
- Stellt dies – die Empfehlung, das bebauungsplanverfahren einzuleiten – ihre Meinung dar?
- Wie viele Anträge nach der neuen Vorschrift sind zu erwarten, und wie wird die Verwaltung damit künftig umgehen?
Für die Ortsgestaltung sind die Gemeinden zuständig, hier der Ortsentwicklungsausschuss. Für die Grünen ist eine Bürgerbeteiligung bei neuen Baugebieten zwingend notwwendig. Insbesondere fordern sie auch die Nachbargemeinden zur Vorsicht auf. Es könnte sonst sein, dass allerorten mit Hilfe der neuen Vorschrift im Handstreich Ackerland zu Bauland gemacht wird.
Link zu der Vorlage:
http://www.gemeinde-stelle.de/allris/vo020.asp?VOLFDNR=1205