Pressemitteilung: Geplante Erweiterung des Kiesabbaus im Nassabbau gefährdet unser Grundwasser.


Weite Teile Niedersachsens waren in diesem Sommer von einer außergewöhnlichen Dürre betroffen. Manche Böden fielen so trocken, dass sie kein Wasser mehr aufnehmen konnten. Solche Extremereignisse gab es in den letzten fünf Jahren bereits mehrfach. Klimaprojektionen zeigen, dass dieser Trend anhalten wird, und deuten zugleich auf eine zunehmende Grundwassertrockenheit hin. Grund genug, unser kostbares Grundwasser vor gefährdenden Eingriffen zu schützen.
Einen solchen Eingriff plant die Firma „Kieswerk A. Lütchens GmbH & Co KG durch eine erhebliche Erweiterung des bestehenden Sandabbaus bei Tangendorf, welcher noch dazu zukünftig im Nassabbauverfahren erfolgen soll. „Beim Abbau von Kies und Sand wird der Wasserhaushalt nachhaltig gestört“, sagt Gerhard Schierhorn, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide. „Insbesondere beim Nassabbau sind die Eingriffe in das Grundwasser nicht wieder rückgängig zu machen.“ Grund genug also, solche Planungen kritisch zu betrachten. „Die geplante Erweiterung steht in einem starken Gegensatz zum dringend notwendigen Grundwasserschutz,“ findet Dr. Kathleen Schwerdtner Máñez, Kreistagsmitglied und Landtagskandidatin Bündnis 90/ Die Grünen. „Zwar sind diese Gebiete im Landesraumordnungsprogramm als Abbaugebiete gesichert, aber dies bedeutet nicht, dass ein solcher Abbau auch zwingend erfolgen muss.“ Denn nicht nur die klimatischen Rahmenbedingungen erfordern ein Umdenken bei der Landnutzung, so die Grüne. In unmittelbarer Nähe des Abbaugebietes befindet sich das FFH Gebiet „Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“. „Das Überleben der hier vorkommenden zahlreichen europarechtlich geschützte Lebensraumtypen und Arten wäre durch ein weiteres Absinken des Grundwasserspiegels definitiv gefährdet.“, so Schwerdtner Máñez. Für FFH-Gebiete gilt jedoch ein Verschlechterungsgebot, das heißt, das Land muss sicherstellen, dass eine solche Gefährdung nicht eintritt. Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach deutlich gemacht, dass bereits die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr einer Verschlechterung bzw. erheblichen Störung einen Verstoß gegen das Verschlechterungsgebot darstellt.
Um für kommende Dürren und Hitzesommer gut vorbereitet zu sein, braucht es ein vorrausschauendes und ganzheitliches Wassermanagement, welches auch den Wasserbedarf von Naturräumen wie dem FFH Gebiet berücksichtigt. Schwer nachvollziehbar, wie das mit der geplanten Erweiterung des Kiesabbaus im Nassabbauverfahren zusammenpassen soll.