Grüne beantragen Grundsatzbeschluss im Steller Gemeinderat
Investor und Grundeigentümer geben nicht auf: Sie wollen große Flächen Ackerland am Steller Ortsrand in Bauland umwandeln und eine Befassung der Verwaltung im Eilverfahren erzwingen. Gleichzeitig hört man, dass sie Bauwilligen unbegründete Versprechungen machen und Mitarbeiter des Bauamts unter Druck zu setzen suchen. Sie erwecken den Anschein, es gebe ein Recht von Investoren auf Erteilung der neuen, beschleunigten Ausweisungen von Bauland. Dies trifft aber nicht zu.
Zur Klarstellung und um die Mitarbeiter des Bauamts zu schützen, haben die Steller Grünen nun einen Antrag im Gemeinderat eingebracht. Der § 13 b Baugesetzbuch soll danach in Stelle wenn überhaupt, dann nur für die Innenverdichtung genutzt werden. Rat und Verwaltung behalten sich ausdrücklich selbst die Planungshoheit für die zukünftige Ortsentwicklung vor.
Aus der Antragsbegründung: „Der neue § 13 b Baugesetzbuch eröffnet für Gemeinden die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, bei dringendem Bedarf zügig Bauland bereit zu stellen. Die Gemeinde Stelle, im Hamburger Einzugsbereich gelegen, könnte wohl hunderte Bauplätze verkaufen. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, behutsam vorzugehen und selbst zu planen, wo gebaut werden soll und wo wichtige landwirtschaftliche Flächen erhalten bleiben sollen. ( … )“.